Cannabidiol ist ein Wirkstoff, der sich bei der Behandlung vieler verschiedener Krankheiten bereits bewährt hat. CBD ist ein Bestandteil von Cannabis oder Arzneimitteln, die aus der Hanfpflanze hergestellt werden. Doch im Gegensatz zum ebenfalls aus Cannabis gewonnenen THC fällt Cannabidiol nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Beläuft sich der THC-Anteil in einem CBD-Produkt deshalb auf weniger als 0,2 Prozent, dürfen Waren mit Cannabidiol sogar als Nahrungsergänzungsmittel veräußert werden. Doch der CBD Kristalle Preis ist hoch. Erschwerend kommt hinzu, dass Tees oder Öle als Nahrungsergänzungsmittel deklariert und deren Kosten deshalb nicht von Krankenkassen übernommen werden.
Bei welchen Krankheitsbildern steht eine Kostenübernahme von CBD in Aussicht?
Cannabidiol ist ein Wirkstoff aus der Hanfpflanze, dem antipsychotische, neuroprotektive, angstlösende, antiepileptische, antioxidative, entzündungshemmende sowie antiemetische Eigenschaften zugeschrieben werden. Die Einsatzbereiche von Cannabidiol sind besonders umfassend. Doch im Gegenzug gibt es noch keine eindeutigen Regelungen darüber, bei welchen Indikationen Krankenkassen die Kosten für das Arzneimittel übernehmen.
Häufige Einsatzgebiete von CBD
Besonders bekannt ist eine Verwendung von CBD für eine Behandlung von bei Kindern auftretenden Epilepsien, vor allem bei Krankheitsbildern wie infantilen Spasmen oder tuberöse Sklerose. Darüber hinaus können sich Patienten an ihre Ärzte wenden, um bei Angststörungen, Schizophrenie, Multipler Sklerose, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Parkinson um eine Therapie mit Cannabidiol zu bitten. Für Krebspatienten hat sich die Einnahme von CBD ebenfalls bereits bewährt. Dann ist eine Behandlung mit CBD bei Ängsten, Schlafstörungen, Tumorschmerzen oder bei prognostisch sehr ungünstigen Tumoren möglich. Außerdem liegen wohl einige Hinweise vor, denen zufolge CBD begleitend bei einer Behandlung von Hirntumoren wie Glioblastomen oder Gliomen zum Einsatz kommt.
Cannabidiol: als Arzneimittel verschreibungspflichtig
Sobald CBD als Arzneimittel medizinisch verordnet wird, gilt das Produkt seit 2016 auch als verschreibungspflichtig. Allerdings sind CBD enthaltende Fertigarzneimittel in Deutschland auch noch nicht erhältlich. Eine Kostenübernahme von Cannabidiol durch die Krankenkasse bedarf eines vorherigen Antrags. In diesem Antrag sollten Ärzte unbedingt darauf verweisen, dass keine zuverlässigen Alternativen für die Einnahme von CBD vorhanden sind. Eventuell würden diese Therapien nicht helfen oder sind für betroffene Patienten nicht zumutbar.
Gute Chancen für Krankenkassenmitglieder: In diesem Fall
Gute Chancen für eine Kostenübernahme von CBD haben all die Personen, deren Krankenversicherung eine Übernahme von Kosten für diesen Wirkstoff bereits bewilligt haben. Deshalb sind Betroffene gut beraten, sich mit dem behandelnden Mediziner zuerst über die Wirkung von Cannabidiol auszutauschen und anschließend um ein Rezept zu bitten. Zeigen Sie das Rezept anschließend der Apotheke, die nunmehr überprüfen soll, ob die jeweilige Krankenkasse die Kosten für das Präparat übernimmt. Alternativ steht es Ihnen auch frei, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen. Mitglieder der Krankenkassen gehen auf Nummer sicher, wenn sie sogar eine schriftliche Bestätigung erhalten. Hierbei lohnt es sich, zunächst telefonisch nachzufragen und darum zu bitten, diese Bestätigung schriftlich zuzusenden. Lehnt die Krankenkasse eine Kostenübernahme des Wirkstoffs anfangs ab, ist es hilfreich darauf hinzuweisen, dass immer mehr Apotheken keinen Zugriff auf CBD-reiche Cannabisblüten haben. Eine weitere Argumentationshilfe besteht in der Möglichkeit, auf eine Unverträglichkeit von THC zu verweisen.