Wer in der Schweiz lebt und erkrankt, kann guten Gewissens ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Denn in der Schweiz ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, so dass jeder Patient im Krankheitsfall abgesichert ist. Jeder Einwohner des Landes verfügt über eine Grundsicherung, die individuell durch freiwillige Zusatzversicherungen erweitert werden kann. Allerdings müssen Arbeitnehmer die Grundsicherung komplett allein bezahlen. Die Rede ist hierbei von einer sogenannten Kopfprämie, die schweizerische Krankenkassen je nach Kanton in unterschiedlicher Höhe berechnen.
Versicherungsnehmer müssen einen Teil der Kosten übernehmen
In der Schweiz ist es üblich, dass sich Versicherungsnehmer stets an den Behandlungskosten beteiligen. Neben einer Selbstbeteiligung von zehn Prozent bezahlen Versicherte außerdem eine im Voraus vereinbarte Summe, die sogenannte Franchise. Für Zahnbehandlungen gelten gesonderte Regelungen.
Die größten Krankenkassen im Überblick
Diese Services bieten in der Schweiz etwa 90 Krankenversicherungen an, die jedoch nicht allesamt in sämtlichen Kantonen tätig sind. Einige der größten Anbieter für eine obligatorische Grundversicherung sind folgende Gesellschaften:
- Helsana (Sitz: Dübendorf)
- Swica (Sitz: Winterthur)
- Visana (Sitz: Bern)
- CSS (Sitz: Luzern)
- Concordia (Sitz: Luzern)
Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit eine aktuelle Liste. Dieses Dokument enthält eine Übersicht über alle Krankenkassen, die in der Schweiz vertreten sind. Außerdem bieten Vergleichsportale für Krankenkassen die Möglichkeit, Vor- und Nachteile einzelner Versicherungen miteinander zu vergleichen und genauer unter die Lupe zu nehmen. Wer die Krankenversicherung wechseln möchte, hat jeweils zum Ende des Kalenderjahres die Möglichkeit. Allerdings müssen Versicherungsnehmer den bestehenden Vertrag in diesem Fall bis zum 30. November kündigen.
Genau auf die Prämien und einzelne Serviceleistungen achten
Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich zwar nur marginal voneinander. Allerdings bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Prämien. Außerdem steht es jeder Krankenversicherung frei, eigene Optionen individuell zu offerieren. Ein Beispiel sind sogenannte Tarife nach Hausarztmodell, die im Vergleich relativ günstig sind. Außerdem sind
Zusatzleistungen denkbar, die verschiedene Services wie eine Erstattung präventiver Maßnahmen einschließen. Umso wichtiger ist es, Details genau unter die Lupe zu nehmen.
Auf einen günstigen Preis achten
Nichtsdestotrotz ist es zumeist empfehlenswert, auf der Suche nach einer geeigneten Grundsicherung die günstigste Kasse auszuwählen. Schließlich sind die Krankenversicherungen verpflichtet, neue Mitglieder unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen aufzunehmen. Krankenkassen für die Grundsicherung leisten in Krankheitsfällen oder bei Erkrankungen. Allerdings sind mindestens acht Wochen in einem Betrieb tätige Arbeitnehmer vollumfänglich gegen Unfälle abgesichert. Betroffene Personen könnten deshalb diese Option ignorieren und dafür eine geringere Prämie bezahlen. Nachfolgende Behandlungen übernehmen Krankenkassen durch die Grundsicherung:
Leistungen | Erklärung |
Krankenhaus | zeitlich unbegrenzter Aufenthalt in allgemeiner Abteilung des Wohnsitzkantons |
Krankentransport | 50 % bis 5.000 Euro bei Rettungstransporten; 50 % bis 500 Euro bei medizinisch notwendigem Krankentransport |
ambulant | Behandlungen, Pflegemaßnahmen und Untersuchungen (durch Hebammen, Ärzte, Chiropraktiker etc.) |
Zahnarzt | durch Unfall oder schwere Allgemeinerkrankung bedingt |
Arzneimittel | ärztlich verordnete sowie gelistete Arzneimittel |
Alternativmedizin | von Arzt durchgeführte Behandlungen (falls von Gesetzgeber als zweckmäßig und wirtschaftlich eingestuft) |
Prävention | Impfungen (außer Reiseimpfungen), gynäkologische Untersuchungen (im 3-Jahres-Rhythmus), Mammografien |
Pflege | von Kanton abhängig; für ambulante oder stationäre Pflege |
Mutterschaft | 7 Kontrolluntersuchungen; 2x Ultraschall; Nachuntersuchung; Maximum 100 Euro für Vorbereitungskurs und drei Stillberatungen |
Notfälle im Ausland | höchstens doppelt so hohe Kosten wie im Heimatkanton berechnet worden wären |